Impfungen
Neuerungen zu ausgewählten Impfungen im Erwachsenenalter
Allen Patienten über 60 Jahren sowie bei vielen chronischen Krankheiten wird die Impfung gegen Pneumokokken empfohlen - die häufigsten Erreger der ambulant erworbenen bakteriellen Lungenentzündung. Der Impfstoff Pneumovax 23 bietet nach der üblichen einmaligen Injektion einen Schutz für ca. 5 Jahre und kann dann noch einmal aufgefrischt werden.
Außerdem steht eine Alternative zur Verfügung: Prevenar 13. Dieser Impfstoff schützt vor weniger Subtypen der Pneumokokken, dafür bleibt der Schutz aber wahrscheinlich lebenslang bestehen. Für immungeschwächte Patienten werden spezielle Abfolgen der Pneumokokken-Impfungen empfohlen.
aktueller Hinweis: zur Zeit ist Prevenar 13 in der Praxis vorrätig; die erneute Auslieferung des Pneumovax 23-Impfstoffs hat gerade begonnen
Stand: 25. Feb. 2021
Die Impfung muss in jedem Jahr wiederholt werden. In dieser Saison ist eine verstärkte Nachfrage zu beobachten, weil Parallellinfektionen mit Influenza und COVID 19 vermieden werden sollen.
Wir haben aktuell genügend Grippeimpfstoff vorrätig und empfehlen allen über 60jährigen sowie allen Risikopatienten dringend, die Impfung in Anspruch zu nehmen.
Privat Versicherten werden die Impfkosten in der Regel vollständig erstattet, unabhängig von Alter und Vorerkrankungen.
Die wöchentlich aktualisierte Statistik gemeldeter Grippe-Infektionen kann beim Robert-Koch-Institut eingesehen werden: https://influenza.rki.de
Mit der neuen Impfempfehlung der STIKO wird sie explizit auch Schwangeren ab dem 2. Trimenon empfohlen sowie allen, die im Gesundheitswesen tätig sind und/oder sich um Ältere kümmern.
Stand: 7. Dez. 2020
Neben dem wieder zugelassenen Lebendimpfstoff "Zostavax" (1 Injektion, ca 178€) ist seit 2018 auch ein Passivimpfstoff auf dem Markt "Shingrix" (2 Injektionen á 113€) .
An einer Gürtelrose kann jeder erkranken, der einmal Windpocken (Varizellen) durchgemacht hat. Besonders bei geschwächter Abwehr und bei älteren Menschen ist die Wahrscheinlichkeit erhöht; jeder 3. über 60 Jahre erkrankt an einer Gürtelrose, manchmal auch mehrfach. Gefürchtet ist das Auftreten im Gesichtsbereich (Trigeminus-Nerv). Verschiedene Studien belegen, dass bei geimpften Patienten die nur schwer therapiebaren Nervenschmerzen (sog. Post-Zoster-Neuralgien) deutlich seltener zurückbleiben.
Seit dem 01.05.2019 ist die Passivimpfung nun Kassenleistung geworden für alle Patienten ab 60 J sowie ab 50 J beim Vorliegen bestimmter chronischer Erkrankungen (Immunschwäche, Diabetes mell, Rheuma, Asthma etc) .
Der kassenübliche Impfstoff "Shingrix" ist in der Praxis verfügbar.
Stand: 25. Feb. 2021
Am 1.3. 2020 trat das Masernschutzgesetz in Kraft, das für Kinder, aber auch für folgende Personengruppen die Masernimpfung zur Pflicht macht: nach 1970 geboren, alle die im Gesundheitswesen arbeiten, alle die mit Kindern arbeiten, alle Bewohner und Mitarbeiter in Flüchtlingsunterkünften. Die Impfung muss dokumentiert werden.
Sollte eine Impfung erforderlich sein, wird eine 3fach-Vakzine (schützt auch vor Mumps und Röteln) angewendet, da weltweit kein isolierter Masern-Impfstoff produziert wird. Es handelt sich hierbei um eine Lebend-Impfung.
Sollte ein Impfdokument verlorengegangen sein, kann der Antikörpertiter im Blut bestimmt und ggf. ein Attest über den ausreichenden Impfschutz ausgestellt werden; beides ist kostenpflichtig.
Die von Zecken übertragene Hirnhautentzündung FSME kommt in Norddeutschland, insbesondere in Berlin und Brandenburg, nicht vor. Impfungen sind daher bei Aufenthalten in unserer Region nicht nötig.
Innerhalb Deutschlands ist eine Prophylaxe gegen FSME zu erwägen, wenn man sich in den Schwarzwald oder Bayrischen Wald begibt - abhängig vom Freizeitverhalten. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in diesem Fall auch für in Berlin Versicherte die Kosten für die nötigen 3 Injektionen. Erste Auffrischung nach 3 Jahren, dann alle 5 Jahre.
In Südosteuropa, z.B. auch in Österreich, und in Skandinavien kommen FSME-übertragende Zecken jedoch sehr häufig vor. In diesem Fall gilt die Impfung als Reise-Impfung und wird nicht von den Krankenkassen erstattet!
Gegen die viel häufiger von Zecken übertragene Borreliose ist kein Impfschutz verfügbar. In Berlin/ Brandenburg ist bei ca. jedem 4. Zeckenbiss eine Infektion mit Borrelien zu erwarten. Die leicht zu übersehenden Symptome (Hautausschlag, Lymphknotenschwellung, Fieber) treten nach 1 - 3 Wochen auf und müssen, um schwerere Organschäden zu vermeiden, antibiotisch behandelt werden. Da es über 200 Borrelien-Subgruppen gibt, kann man auch nach einer überstandenen Borreliose leider nicht von einer Immunität ausgehen.
Jede Tetanus-Auffrischungsimpfung sollte im Erwachsenenalter Anlass geben, einmalig auch gegen Keuchhusten zu immunisieren.
Grund: inzwischen sind in Deutschland mehr als 70% der an Keuchhusten Erkrankten im Erwachsenenalter! Für Säuglinge im ersten Lebenshalbjahr kann eine Ansteckung tödlich sein; daher wird im Sinne eines "Nestschutzes" allen Betreuungspersonen empfohlen, sich gegen Keuchhusten zu schützen. Die Impfung ist nur als Kombinationsvakzine zusammen mit Tetanus und Diphterie (und ggf Polio) erhältlich.
Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen.
Zielgruppe: Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren, idealer Impfzeitpunkt vor der Aufnahme sexueller Aktivitäten. 3 Injektionen innerhalb eines halben Jahres.
Die vielfältigen HP-Viren sind sehr verbreitet, werden vorwiegend beim Geschlechtsverkehr übertragen und führen meist nur zu harmloseren lokalen Entzündungen oder Genitalwarzen. Bei einigen Untergruppen jedoch konnte nachgewiesen werden, dass Infektionen langfristig zu Gebärmutterhalskrebs (Zervix-Karzinom) führen - in Europa die zweithäufigste krebsbedingte Todesursache bei Frauen unter 45 Jahren. Gegen diese kanzerogenen Virus-Untergruppen ist ein Impfstoff verfügbar.
In Einzelfällen werden auch jungen Frauen jenseits des 18. Geburtstages die Impfkosten von den Kassen erstattet.
Neuerdings wird zur Vermeidung der Verbreitung von Genitalwarzen auch eine Impfung für Jungen unter 18 diskutiert.